AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Advertiser
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher

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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Advertiser

1. Geltungsbereich, Definitionen

1.1 Im Folgenden werden die AGB zur Vermarktung von Produkten über das apprupt Premium Netzwerk (nachfolgend „apprupt Network“) zwischen der apprupt GmbH, Speersort 10, 20095 Hamburg (nachfolgend „apprupt“) und Agenturen sowie Direktkunden (nachfolgend „Advertiser“), welche auf mobilen Endgeräten werben wollen, spezifiziert. Genutzt werden Werbemittel auf mobilen Webseiten und/oder auf Anwendungen für mobile Endgeräte (nachfolgend „Apps“). Die AGB gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen apprupt und dem Advertiser über die Erbringung der vertraglich beauftragten und nachstehend näher bezeichneten Leistungen. Zwischen den Parteien individuell getroffene schriftliche Vereinbarungen genießen jedoch Vorrang gegenüber diesen AGB. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Advertisers wird hiermit widersprochen.

1.2 Den AGB liegen die nachfolgenden Definitionen zugrunde:

  • Budgethöhe: Höhe des zwischen dem Advertiser und apprupt für eine Kampagne vereinbarten Kostenbudgets, auf dessen Basis die jeweilige Kampagne kalkuliert ist.
  • Cost-Per-Click („CPC“): Vereinbarte Vergütung pro Click, bei der der Anspruch auf Vergütung von apprupt bei Anklicken des Werbemittels auf der Website oder in der App des Publishers entsteht. Gültige Clicks werden allein auf der Basis des apprupt Trackingsystems protokolliert und verifiziert.
  • Tausender-Kontakt-Preis („TKP“)-Abrechnung („CPM“): Vereinbarte Vergütung pro Werbemitteleinblendung, sogenannte AdImpressions (nachfolgend „Ais“), bei der der Anspruch auf Vergütung von apprupt bei Einblenden des Werbemittels auf der Website oder in der App des Publishers entsteht. Gültige Werbemitteleinblendungen werden allein auf der Basis des apprupt Trackingsystems protokolliert und verifiziert.
  • Kampagne: Der von einem Auftrag des Advertisers umfasste, gegebenenfalls zeitlich begrenzte Leistungsaufwand.

 

2. Leistungen

2.1 apprupt betreibt das apprupt Network unter der Domain apprupt.com und bietet dem Advertiser die Möglichkeit, nach erfolgreicher Registrierung gemäß Ziffer 3 dort seine Produkte zu vermarkten. Dazu kann sich der Advertiser mit den jeweils zu vermarktenden Produkten in einzelne Websites, Partner-Netzwerke oder Apps der apprupt-Partner (hierin „Publisher“) im Self-Service gemäß Ziffer 3.2 einbuchen oder im Full-Service gemäß Ziffer 3.3 von apprupt einbuchen lassen. Der Advertiser hat kein Recht auf die Einbindung im Auftritt eines bestimmten Publishers. Die Leistungen entsprechen den Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite von apprupt unter der URL „http://www.apprupt.com/blogv2/advertiser/branding-werbeformen/“und „http://www.apprupt.com/advertiser/performance-werbeformen/“.

2.2 apprupt wird bei Nutzung des apprupt Networks die hierüber vermittelten Clicks (bei CPC-Abrechnungsmodell) bzw. Ais (bei CPM-Abrechnungsmodell) und (falls möglich) die bei der Bewerbung vermittelten Abschlüsse aufzeichnen (nachfolgend „Reporting“). Nach Ablauf der jeweils vereinbarten Kampagne erfolgt gegenüber dem Advertiser ein Abschluss-Reporting, welches alle entsprechenden Daten während der Kampagne auflistet.

2.3 Ein bestimmter, mit der Teilnahme an den von apprupt angebotenen Leistungen verbundener Werbeerfolg wird dem Advertiser nicht zugesichert.

2.4 Zwischen den Parteien kann im Übrigen für CPC-Kampagnen eine feste Anzahl von Clicks während eines festen Zeitraums vertraglich als Zielgröße vereinbart werden, für CPM-Kampagnen analog dazu eine feste Anzahl von Ais.

2.5 Soweit anwendbar und verfügbar bietet apprupt an, Daten aus der zur Werbung genutzten App auszulesen (nachfolgend „Tracking“). Das Tracking ist von dem Advertiser gesondert in Auftrag zu geben.

2.6 apprupt wird gegebenenfalls im Rahmen der Leistungen zusätzliche Reichweite bei Dritten erwerben.

3. Registrierung/Vertragsschluss

3.1 Registrierungsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Der Vertragsschluss mit einer natürlichen Person setzt die Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Advertisers voraus. Die Nutzung kann über den direkten Kontakt zum apprupt Sales Team erfolgen oder über die Registrierung als Advertiser Self-Service.

3.2 Registrierung als Advertiser Self-Service
Der Advertiser ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, seine Daten im Mitgliedskonto stets aktuell und richtig zu halten.

3.2.1 Das Absenden des Registrierungsformulars gilt als Vertragsangebot durch den Advertiser. Der Vertrag kommt mit Annahme der Registrierung durch apprupt zustande. Nimmt apprupt das Angebot an, erhält der Advertiser eine Bestätigungsmail. Ein Anspruch auf Annahme des Vertrages besteht für den Advertiser nicht. apprupt kann die Registrierung ohne Nennung von Gründen ablehnen.

3.2.2 Dem Advertiser ist bekannt, dass ihm rechtswirksame Erklärungen (z.B. Änderungen der AGB, Bestätigungs-E-Mails) im elektronischen Verkehr (z.B. per E-Mail) zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen in dem E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Advertiser bei der Registrierung angegebenen hat.

3.2.3 Nach der erfolgreichen Registrierung bekommt der Advertiser ein Nutzerkonto. Dieses beinhaltet alle bei der Registrierung angegebenen Daten des Advertisers insbesondere die für die Nutzung des apprupt Netzwerkes und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

3.2.4 Der Advertiser hat sicherzustellen, dass die Nutzung des apprupt Netzwerkes über sein Nutzungskonto ausschließlich ihm selbst möglich ist. Dies schließt insbesondere die Verantwortung zur Geheimhaltung des Passworts mit ein. Der Advertiser ist für alle Aktivitäten von ihm oder Dritten über sein Nutzungskonto verantwortlich.

3.3 Nutzung nach Kontakt zum Sales-Team
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle von apprupt gegenüber Advertisern bekannt gemachten Produkte (z.B. Nutzungspakete) lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (sogenannte „invitatio ad offerendum“) zu verstehen. Der Advertiser kann Angebote im direkten Kontakt mit dem Sales-Team von apprupt machen (http://www.apprupt.com/kontakt/). Ein gültiger Vertrag kommt erst zustande

  • mit schriftlicher Auftragsbestätigung seitens apprupt (E-Mail und Fax wahren die Schriftform), oder
  • mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages, oder
  • mit erfolgter Einbuchung der zu vermarktenden Produkte in den Websites oder Apps der Publisher.

Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform (E-Mail und Fax wahren die Schriftform).

4. Abrechnung

4.1 apprupt erhält vom Advertiser eine Vergütung für gültige, über das apprupt Network vermittelte Clicks (CPC) bzw. Ais (CPM), berechnet auf Basis von Reportings gemäß Ziffer 2.2 in der vertraglich vereinbarten Höhe. Das Tracking von apprupt ist für die Frage, ob und/oder wie viele Clicks bzw. Ais bzw. Downloads vermittelt worden sind und die sich daraus ergebende Berechnung der Vergütung allein maßgeblich. Die Anwendung eigener Tracking Systeme des Advertisers sind erlaubt, deren Auswertung aber nicht vergütungsrelevant.

4.2 Die Rechnungsstellung durch apprupt erfolgt zum Monatsanfang für den Vormonat auf Grundlage der erfolgten Clicks bzw. Ais. Sollte die Kampagne vor dem Monatsende beendet werden, wird die Rechnung unverzüglich erstellt.

4.3 Der Advertiser überweist apprupt den in der Abrechnung angegebenen Betrag vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das von apprupt angegebene Bankkonto. Kommt der Advertiser seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung nicht nach, hat apprupt das Recht, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz zu erheben. Weitere Rechte von apprupt bleiben unberührt.

4.4 Sofern vereinbart, wird bei Agenturbuchungen für nachgewiesene Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur eine AE-Provision in der vereinbarten Höhe gewährt. Werbeagenturen und Werbevermittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit ihren Kunden an die mit apprupt vereinbarten Preise zu halten.

4.5 Anfallende Kosten für eine individuell vereinbarte Erstellung von zusätzlichen Werbemitteln und/oder Landingpages sowie für sonstige vereinbarte Leistungen sind in der Vergütung gemäß Ziffer 4.1 nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

4.6 Advertiser im Self-Service treten in Vorleistung indem Sie apprupt gemäß gesonderter Vereinbarung einen Betrag auf ein von apprupt ausgewiesenes Bank- oder PayPal-Konto, der dem Advertiser gutgeschrieben wird. Von dieser Gutschrift werden die erhaltenen Leistungen entsprechend der Regelungen dieser Ziffer 4. abgerechnet.

5. Rechteeinräumungen

5.1 Der Advertiser stellt apprupt im Rahmen dieses Vertrages die Werbeinhalte zur Vermarktung seiner Produkte zur Verfügung. Die Werbeinhalte sind für den Advertiser gegebenenfalls nach Urheberrechtsgesetz, Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt (,,geschützte Inhalte“).

5.2 Der Advertiser gewährt apprupt das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages zu vervielfältigen. Der Advertiser gewährt apprupt darüber hinaus das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr apprupt zugerechnet.

5.3 Der Advertiser räumt apprupt das einfache, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht ein, die Logos, Bilder und Beschreibungen der von ihm über das apprupt Network eingestellten Produkte zu nutzen, um damit als Referenz in On- und Offlinemedien präsent zu sein.

6. Garantie

Der Advertiser garantiert, dass die Produkte, welche über das apprupt Network auf Websites und in Apps der Publisher beworben werden und die geschützten Inhalte, nicht gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte oder die guten Sitten verstoßen und er über die notwendigen Rechte an den den Produkten und geschützten Inhalten verfügt.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Die Vereinbarung zwischen apprupt und dem Advertiser wird jeweils für die vereinbarte Laufzeit der Kampagne abgeschlossen. Sofern der Advertiser während einer laufenden Kampagne mit apprupt eine Nachbuchung vereinbart, verlängert sich die Kampagne entsprechend um den vereinbarten Nachbuchungszeitraum.

Für den Fall, dass während des vereinbarten Zeitraums die Anzahl der ggf. als Zielgröße vereinbarten Clicks gemäß Ziffer 2.4 nicht erreicht wird, hat apprupt ein Recht zur Nachlieferung, d.h. die Laufzeit einer Kampagne verlängert sich solange, bis die vereinbarte Zielgröße erreicht wurde, maximal jedoch um die ursprünglich vereinbarte Kampagnendauer.

7.2 Die Parteien sind außerdem berechtigt, die Vereinbarung bis vier (4) Kalenderwochen vor dem vereinbarten Beginn der jeweiligen Kampagne ohne Entstehung eines Vergütungsanspruchs ordentlich zu kündigen (Vergütungen für Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt). Für den Fall, dass der Advertiser die Vereinbarung vor dem vereinbarten Beginn der Kampagne zu einem späteren Zeitpunkt als vier Wochen vor dem jeweiligen Beginn kündigt, ist der Advertiser verpflichtet, an apprupt anteilig folgende pauschale Vergütung zu leisten:

• Bis 4 Wochen vor Beginn der Kampagne 0% der Budgethöhe
• bis 3 Wochen vor Beginn der Kampagne 25% der Budgethöhe;
• bis 2 Wochen vor Beginn der Kampagne 50% der Budgethöhe;
• bis 1 Woche vor Beginn der Kampagne 75% der Budgethöhe;
• bis 3 Werktage vor Beginn der Kampagne 80% der Budgethöhe;
• unter 3 Werktage vor Beginn der Kampagne 100% der Budgethöhe;

Vergütungen für Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt.

7.3 Das Recht beider Parteien zur vorzeitigen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

7.3.1 apprupt kann die Vereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn die Erfüllung der von apprupt geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche apprupt nicht zu vertreten hat. In Vorleistung erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall zurück erstattet. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht in Fällen, in denen apprupt das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.

8. Haftung und Freistellungspflicht

8.1 apprupt ist bestrebt, die angebotenen Leistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung können einzelne Bestandteile durch apprupt verbessert, erweitert oder verändert werden. Durch die Durchführung von diesen notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es kurzzeitig vorkommen, dass einzelne Funktionen nicht zur Verfügung stehen. apprupt wird Störungen oder Ausfälle unverzüglich beheben, soweit dies tatsächlich möglich und insbesondere aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zumutbar ist und die Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind.

8.2 apprupt ist für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität der von Advertisern verwendeten Software oder Hardware beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich. apprupt haftet ferner nicht bei höherer Gewalt und/oder bei Leistungen, die von Dritten erbracht werden, welche nicht Erfüllungsgehilfen sind, insbesondere ist apprupt nicht dafür verantwortlich dass die Leistungen der Publisher stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher zur Verfügung stehen.

8.3 Wird apprupt von Dritten aufgrund eines Verstoßes des Advertisers gegen die vertraglich übernommenen Pflichten in Anspruch genommen, so trifft den Advertiser die Pflicht, apprupt von allen Ansprüchen Dritter und daraus entstehenden Schäden freizuhalten.

9. Datenschutz

apprupt sichert dem Advertiser zu, etwaige personenbezogene Daten des Advertisers ohne ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Durchführung der für das apprupt Network notwendigen Verarbeitungsprozesse zu nutzen. apprupt behandelt interne Daten und Geschäftsinformationen stets vertraulich und gibt Daten nicht ohne Einwilligung bzw. gesetzliche Grundlage an Dritte weiter. Näheres hierzu kann den apprupt Datenschutzbestimmungen entnommen werden (http://www.apprupt.com/datenschutz).

10. Schlussbestimmungen

10.1 apprupt behält sich das Recht vor, jederzeit zumutbare Änderungen der AGB vorzunehmen. Änderungen werden in jedem Fall rechtzeitig mitgeteilt. Sollte der Advertiser den Änderungen nicht in einer durch apprupt gesetzten, angemessenen Frist widersprechen, gilt dieses Verhalten des Advertisers als Erklärung der Annahme der geänderten AGB. Widerspricht der Advertiser einer Änderung, hat apprupt das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die entsprechenden Abschnitte werden durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Absichten der Parteien am nächsten kommt.

10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.5 Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg.

Stand: August 2012

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II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher

1. Geltungsbereich

1.1 Im Folgenden werden die AGB zur Vermarktung von Werbeflächen über das apprupt Premium Netzwerk zwischen der apprupt GmbH, Speersort 10, 20095 Hamburg (nachfolgend „apprupt“) und dem Vertragspartner, der apprupt mit der Vermarktung von Werbeflächen auf seinen zur Darstellung auf mobilen Endgeräten betriebenen mobilen Internetseiten (nachfolgend „Websites“) bzw. Anwendungen (nachfolgend „Apps“) beauftragt (nachfolgend „Publisher“), spezifiziert. Zwischen den Parteien individuell getroffene, ergänzende oder in Teilen abgeänderte schriftliche Vereinbarungen genießen jedoch Vorrang gegenüber diesen AGB. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Publishers wird hiermit widersprochen, soweit sie von diesen AGB abweichen.

2. Leistungen

2.1 apprupt stellt dem Publisher eine Lösung zur Einbindung von Werbeflächen in Apps oder Websites des Publishers (nachfolgend „apprupt Integration“) und eine technische Dokumentation zur Verfügung. Die apprupt Integration kann sowohl nativ durch Verwendung des von apprupt entwickelten Software Development Kits (nachfolgend „apprupt SDK“), als auch durch die Anbindung an eine bereits in die App oder Website des Publishers integrierte Lösung eines Drittanbieters, z.B. über eine Adserver Anbindung, realisiert werden. Der Publisher erhält bei der Umsetzung der apprupt Integration bei Bedarf weitere Unterstützung.

2.2 Um die Leistungen von apprupt nutzen zu können, ist eine Registrierung gemäß Ziffer 3. mit der Zustimmung der Liefer- und Zahlungsbedingungen und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bereitstellung aller erforderlichen Daten wie gültige Emailadresse, Anschrift, Passwort und Bankverbindung (nachfolgend „Zugangsdaten“) erforderlich.

2.3 Im Rahmen der Vermarktung der durch die apprupt Integration entstandenen Werbeflächen ist apprupt berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Aufträge über Werbeschaltungen mit Advertisern abzuschließen und abzuwickeln. apprupt ist in der Gestaltung der Preise und Vertragsbedingungen gegenüber Advertisern frei.

2.4 apprupt ist berechtigt, den Inhalt der auf den Werbeflächen ausgelieferten Werbemittel im Rahmen der apprupt Integration zu bestimmen. Zudem ist der Publisher einverstanden, dass nicht verwendete Werbeflächen mit kostenlosen Angeboten (sog. „Freerider“) gefüllt werden.

2.5 Um den Vertrag zu erfüllen, ist apprupt gegebenenfalls berechtigt, Dritte zu beauftragen und Teilleistungen zu liefern.

3. Registrierung, Vertragsschluss

3.1 Das Absenden des Registrierungsformulars gilt als Vertragsangebot durch den Publisher. Der Vertrag kommt mit Annahme der Registrierung durch apprupt zustande. Nimmt apprupt das Angebot an, erhält der Publisher eine Bestätigungsmail. Ein Anspruch auf Annahme des Vertrages besteht für den Publisher nicht. apprupt kann die Registrierung ohne Nennung von Gründen ablehnen.

3.2 Durch die Registrierung bestätigt der Publisher, bzw. in den Fällen, in denen der Publisher eine juristische Person ist, deren handelndes Organ, eine natürliche Person, mindestens 18 Jahre und vollgeschäftsfähig zu sein.

3.3 Nach der erfolgreichen Registrierung bekommt der Publisher ein Nutzerkonto. Dieses beinhaltet alle bei der Registrierung angegebenen Daten des Publishers insbesondere die für die Nutzung des Netzwerkes und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

4. Rechte und Pflichten des Publishers

4.1 Der Publisher ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, seine Daten im Mitgliedskonto stets aktuell und richtig zu halten.

4.2 Der Publisher hat sicherzustellen, dass die Nutzung des Services über sein Nutzungskonto ausschließlich ihm selbst möglich ist. Dies schließt insbesondere die Verantwortung zur Geheimhaltung des Passworts mit ein. Der Publisher ist für alle Aktivitäten durch sein Nutzungskonto durch ihn oder durch Dritte verantwortlich.

4.3 Der Publisher ist für die technische Durchführung der apprupt Integration verantwortlich. Die volle Funktionsfähigkeit und fehlerfreie Darstellung der von apprupt vermarkteten Werbeformate wird dem Publisher nur bei Verwendung des apprupt SDK gewährleistet. Die Beschaffenheit und Funktionalität der Werbemittel unterliegt keinen Einschränkungen durch den Publisher.

5. Einräumung von Nutzungsrechten

5.1 apprupt räumt dem Publisher die nicht exklusiven, auf die weltweite Nutzung in der apprupt Integration und die Dauer des Vertrages beschränkten und nicht übertragbaren Nutzungsrechte der Anwendungen der apprupt Integration ein. Die eingeräumten Nutzungsrechte schließen das Recht die Anwendungen zu kopieren und zu verbreiten aus. Das gleiche gilt für sämtliche urheberrechtlich und/oder gewerblich geschützten Inhalte (insbesondere Logos und Grafiken) der Anwendungen.

5.2 apprupt ist berechtigt, den Publisher als Referenz für Pressemitteilungen und PR-Maßnahmen, unter Wahrung der Marke oder der sonstigen gewerblichen Schutzrechte des Publishers, zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung als Referenz auf apprupts Webseite oder Verkaufspräsentation (z.B. die Verwendung der Marke, des Logos oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte zur Kommunikation und/oder im Header einer Landingpage) und die Nutzung von Screenshots der App oder Website.

6. Inhalte

Der Publisher gewährleistet, dass sämtliche Inhalte seiner Website frei von Rechten Dritter sind, er diese nutzen darf und die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

7. Erlöse, Erlös-Beteiligung und Kosten

7.1 Der Publisher erhält einen Anteil von 50% von dem von apprupt mit der apprupt Integration erzielten Netto-Erlös abzüglich aller Rabatte, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (nachfolgend „Erlös-Beteiligung“).

7.2 Die Erlösbeteiligung wird aus den Netto-Erlösen jedes Advertisers ermittelt und dem Publisher als Gutschrift zuzüglich Mehrwertsteuer weitergegeben. Dem Publisher ist bewusst, dass ausschließlich Erlöse berücksichtigt werden, die über die apprupt Integration generiert werden.

7.3 Lassen sich Rabatte gemäß Ziffer 7.1 erst zum Ende des Jahres auf Grundlage der erzielten Jahresumsätze berechnen oder anwenden, behält sich apprupt das Recht vor, auf Grundlage von eigenen Schätzungen im Laufe des Jahres einen Anteil des monatlichen Nettoerlöses zurückzuhalten. Am Anfang des Folgejahres erhält der Publisher eine Jahresendabrechnung und in den Fällen, in denen zu hohe Anteile zurückgehalten wurden, eine entsprechende zusätzliche Gutschrift.

7.4 apprupt stellt dem Publisher jeden Monat einen detaillierten Report über die Netto-Erlöse, die über die apprupt Integration erzielt wurden, bis zum 15. des Folgemonats zur Verfügung. Daraus erstellt apprupt dem Publisher eine Gutschrift. Die Erlös-Beteiligung wird spätestens 40 Werktage nach Gutschrifterstellung, welche jeweils zum 15. des Folgemonats erfolgt, jedoch nicht vor Eingang der Zahlung des Advertisers zur Zahlung fällig und entsprechend von apprupt transferiert. Die daraus resultierende Erlös-Beteiligung wird dem Publisher auf das in den Zugangsdaten angegebene Bankkonto überwiesen.

8. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft unbefristet. Der Publisher ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen zu kündigen. apprupt ist berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Eine Kündigung ist schriftlich zu erklären. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Haftung und Unterstützung

9.1 apprupt wird die apprupt Integration kontinuierlich verbessern und weiterentwickeln. Aufgrund der daraus entstehenden Wartungsarbeiten kann es vorübergehend zu Störungen und Fehlern kommen. apprupt wird sich bemühen, Störungen und Fehler zu beheben, soweit und so schnell es aus ökonomischen und rechtlichen Gründen möglich und zumutbar ist,

9.2 apprupt haftet nicht für den Erfolg der apprupt Integration im Sinne eines Mindestumsatzes gemäß Ziffer 7.2. Des Weiteren haftet apprupt für keine Dienste (insbesondere Netzverwaltung), die von Dritten bereitgestellt werden, die nicht als Erfüllungsgehilfen von apprupt handeln.

9.3 Darüber hinaus haftet apprupt nur:

9.3.1. unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und grobem Organisationsverschulden,

9.3.2 bei Schäden wegen der Verletzung einer Person unabhängig von der Art des Verschuldens, und

9.3.3 bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und erheblichen Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden.
9.3.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von apprupt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Im Fall einer Behinderung, die von hoher Gewalt, einem Streik, jeder anderen Art von Arbeitsunterbrechung, einer Aussperrung, einem Stromausfall, einem Verlust von elektronischen Systemen und jedem vergleichbaren ernsten Ereignis ausgelöst wird, so dass eine Wiederherstellung des Dienstes unmöglich wird, sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit. Schadensersatzansprüche können dann nicht gezogen werden. Dieses beeinflusst aber nicht die Verpflichtung jeder Partei, die andere sofort zu informieren, sobald ein solches Ereignis vorhersehbar oder eingetreten ist und sich gemeinsam nach besten Kräften um eine Behebung des Problems zu bemühen.

9.5 Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich über bekannt werdende Beeinträchtigungen durch Dritte bei der Ausführung des Vertrages zu unterrichten und sich bei der Abwehr solcher Beeinträchtigungen zu unterstützen.

10. Datenschutz

apprupt versichert Ihnen, dass Ihre Daten ausschließlich für den Zweck der Publisher Dienstleistung verwendet werden. apprupt behandelt Ihre Daten streng vertraulich und gibt diese Daten nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter.
Für weitere detaillierte Informationen lesen Sie bitte die Datenschutzbestimmungen von apprupt (http://www.apprupt.com/datenschutz).

11. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen und bei Gelegenheit dieses Vertrages bekannt gewordenen betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäftspapiere, Auswertungen, Umsatzzahlen, Preise und sonstige Erkenntnisse über Geschäftsabläufe und über den Inhalt dieses Vertrages während und auch nach Beendigung dieses Vertrages absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien werden Kenntnisse über die jeweils andere Partei und vertrauliche Informationen nur insoweit solchen Mitarbeitern und Auftragnehmern offenbaren, wie sie diese ausschließlich zur Erledigung ihrer vertraglich geschuldeten Pflichten benötigen und soweit diese zuvor ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Die Partei, die vertrauliche Informationen der anderen Partei erhält, verpflichtet sich, diese mindestens mit der gleichen Sorgfalt wie ihre eigenen vertraulichen Informationen zu behandeln.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erklärungen (z.B. Änderungen der AGB, Bestätigungs-E-Mails) können dem Publisher im elektronischen Verkehr (z.B. per E-Mail) zugehen. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen in dem E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Publisher angegebenen hat.

12.2 apprupt behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzuführen. In diesem Fall wird der Publisher frühzeitig per E-Mail über diese Änderungen informiert und auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Wenn der Publisher nicht nach einer von apprupt festgesetzten angemessenen Frist widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Publisher einer Änderung, hat apprupt das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

12.3 Sollten einzelne Abschnitte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (im Ganzen oder in Teilen) sein oder Regelungslücken enthalten, bleiben alle anderen Bestandteile davon unberührt. Die entsprechenden Abschnitte werden durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Absichten der Parteien am nächsten kommt.

12.4 Anwendbar ist das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.

12.5 Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg.

Stand: August 2012